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...Informationen für Autogasneulinge
Autogas ist
Flüssiggas
Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) wird
sowohl als besonders leichtes Mineralölprodukt
bei der Erzeugung von Erdgas und Rohöl als auch in
den Raffinerien gewonnen. Früher wurde es
abgefackelt und war auf diese Weise eine
Umweltbelastung durch zusätzlichen CO2-Ausstoß.
Im Vergleich zu Erdgas hat
Autogas den Vorteil kleinere Tanks zu haben und
auch nur einen Druck
von 8 bar (gegenüber zirka 200 bar bei Erdgas)
aufzuweisen, da sich Autogas bereits bei
geringem
Druck verflüssigt und dann nur noch 1/260 seines
gasförmigen Volumens zeigt.
Fahren mit Autogas erfreut
sich immer zunehmender Beliebtheit. Hinsichtlich
der niedrigen Steuern – Steuerbegünstigung bis
mindestens 2018 – auf Autogas liegt der
Literpreis bei etwas über 75 Cent.
Zurzeit fahren ca. 350.000 Autogas-Fahrzeuge auf
deutschen Straßen. In diesem Jahr könnten
weitere 80.000 hinzukommen. Auch das
Tankstellennetz wird immer dichter.
LPG: Wird an derzeit 6216 Tankstellen in
Deutschland flächendeckend angeboten (Stand
Januar 2011). 68 % der LPG-Tankstellen führen
auch Benzin und 37 % sind 24 h geöffnet.
Autogas der Umwelt zuliebe
Im Vergleich zu anderen Kraftstoffen entstehen
beim Einsatz von Autogas wesentlich weniger
Abgasemissionen – dies gilt vor allem für das
Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2). Insgesamt
zählen
die von Autogas-Fahrzeugen erzeugten Abgase zu
den niedrigsten, die Verbrennungsmotoren derzeit
freisetzen. Der Alternativkraftstoff ist nahezu
frei von Schwefel und die Verbrennung erfolgt
beinahe
ohne Rußausstoß. CO, HC und NOx sind stark
verringert. Die CO2-Emmissionen werden bis zu 18
% gemindert. Autogas enthält – bezogen auf
Benzin – etwas weniger Energie, weshalb der
Kraftstoffverbrauch etwas höher liegt (5 bis
15 %).
Autogas gibt es schon lange
Flüssiggas, also Autogas, als Kraftstoff
existiert bereits mehr als 100 Jahre. Schon
Nikolaus Otto,
der Erfinder des Otto-Motors, verwendete Autogas
als Treibstoff für Verbrennungsmotoren. In den
USA fahren Autogas-Fahrzeuge bereits seit den
1920ern auf den Straßen. Der erste Boom in
Europa
fand bei Autogas in den 1970er Jahren statt, als
die Ölkrise die Mobilität in Deutschland
drastisch einschränkte. Vor allem in Italien ist
es seitdem äußerst verbreitet.
Autogas muss eingetragen werden
Bezüglich Neuanmeldung und Besitzerumschreibung
von Kfz geben die
Straßenverkehrszulassungsbehörden seit dem 1.
Oktober 2005 nur noch die neuen
Zulassungsbescheinigungen I und II aus. Diese
Bescheinigungen sind in ganz Europa einheitlich
und dienen in Deutschland als Ersatz für den
Kfz-Schein und den Kfz-Brief. Die Kraftstoffart
bzw. Energiequelle wird dann Europaweit in Zeile
P.3 in den Papieren verschlüsselt.
Früher war eine derartige Schlüsselung nur in
Deutschland üblich. Neben Schlüsseln für
bivalenten Erdgasantrieb (007) und monovalenten
Erdgasantrieb (009) wurde auch ein Schlüssel für
Erdgashybridfahrzeuge (022), für Biogas
(020) und bivalenten Betrieb mit Benzin oder
Methan (021) ausgegeben.
Monovalente LPG-Fahrzeuge werden unter 005,
bivalente unter 006 geführt.
Die früheren Unterscheidungskriterien „mit/ohne
GKAT“ und „mit OBD“ existieren nicht mehr. Der
kombinierte CO2-Emissionswert wird in der Zeile V.7
der aktuellen Zulassungsbescheinigung I
festgehalten. Auf diese Weise haben die
Bundesbehörden zukünftig die Möglichkeit,
CO2-bezogene
Abgaben auf Kfz zu erheben, so wie es der Plan von
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee
vorsieht.
Bei nachgerüsteten Gas-Fahrzeugen erfolgt eine
Eintragung bezüglich des Benzinwertes. Fragen Sie
bei der Umrüstung gleich bei Ihrer Werkstatt an, ob
sie die Eintragung vornimmt. Für die Eintragung
der Gasanlage bei der Zulassungsstelle ist nur das
Abnahmegutachten, das vom TÜV erstellt wird,
erforderlich. Für die Erstellung einer
TÜV-Prüfbescheinigung sind das Abgasgutachten und
die Tankbescheinigung notwendig.
Beim (nachträglichen) Einbau einer Gasanlage ist
außerdem empfehlenswert, dass die Werkstatt eine
Gasanlage verwendet, die über eine Genehmigung nach
der so genannte Prüfrichtlinie ECE R-115
verfügt. Dies wird von mehreren Prüforganisationen
empfohlen, andernfalls entfällt die
Betriebserlaubnis. Nach der Installation ist im
Fahrzeug ein ECE-Genehmigungsschild gut sichtbar
anzubringen. Darüber hinaus muss das umgerüstete
Auto noch zur Gas-Systemeinbau-Prüfung (GSP).
Anschließend erfolgt eine Meldung der Prüfung bei
der Zulassungsbehörde. Beachten Sie außerdem,
dass die Herstellergarantie bei einem Neuwagen nach
der Umrüstung in einer Werkstatt entfallen
kann. In diesem Falle sollte eine Ersatzversicherung
einspringen - fragen Sie einfach in Ihrer
Werkstatt danach!
Was bedeutet die
Abkürzung…
LPG:
Liquefied Petroleum Gas = englisch für Flüssiggas.
GPL:
Gaz Petroleum Liquide = französisch für Flüssiggas.
NGV:
Natural Gas Vehicle = englische für Erdgasfahrzeuge.
Bivalent
(Bi-Fuel): bezeichnet Fahrzeuge, deren
Betrieb sowohl mit Gas als auch mit Benzin
erfolgen kann
LPI:
Liquid Propane Injection = englisch für
Flüssig-Propan-Einspritzung oder
Flüssiggas-Einspritzung
- diese Technik ist die so genannte 5. Generation
der Autogassysteme. Die kühlende Wirkung des
verdampfenden Autogases (Innenkühlung) ist der große
Vorteil dieses Einspritzsystems in flüssiger
Form. Es ergibt sich ein besserer Füllungsgrad in
den einzelnen Zylindern, was somit die Motorleistung
erhöht.
OEM:
original equipment manufacturer = englisch für die
Originalausstattung eines Fahrzeugs ab
Herstellerwerk. Bei Autogas folglich Fahrzeuge, die
mit einer Autogasanlage bereits ab Werk
angeboten werden und deren Umrüstung daher entfällt.
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