Gas klingt gefährlich – der erste Gedanke:
„Explosionsgefahr“.
Diese Bedenken sind nachvollziehbar, jedoch mit
Sicherheit vollkommen unbegründet:
Made in Germany – nach internationalen Normen
Autogas-Systeme werden nicht nur nach
gültigen TÜV-Vorschriften, sondern auch nach
international gültigen Sicherheits- und
Einbaunormen (E 67 R 01 und ECE R115) überprüft.
Nur KFZ-Fachwerkstätten, die wie wir über eine
spezielle Zertifizierung der Kfz-Innung
verfügen, sind überhaupt befugt eine Umrüstung
auf Autogas durchführen. Wir, als offiziell
anerkannter GAP/GSP Betrieb, können Ihnen auch
die regelmäßige Gasanlagenprüfung an
Ihrem Fahrzeug anbieten.
Was tun, wenn was passiert?
Unfälle, ob selbstverschuldet oder nicht,
gehören leider zum Alltag im Straßenverkehr.
Herrscht
beim Einsatz von Autogas ein größeres Risiko?
Die eindeutige Antwort: nein! Der extrem hohe
Sicherheitsstandard von Autogas-Anlagen lässt
sich durch die 2008 vom ADAC durchgeführte
Crash- und Brandtest bestätigen.
•
Ein Autogastank ist aus 3,5 mm dickem Stahl
gefertigt und hält sogar einem heftigen Aufprall
stand.
• Wie viel Sicherheit die Autogastechnik
bietet, zeigen die Prüfintervalle für den
Gastank: Nur
alle zehn Jahre ist eine Tanküberprüfung notwendig!
•
Bei maximal 10 bar liegt der Betriebsdruck eines
Autogastanks– wir prüfen jeden Tank bei
unserem TÜV-Sicherheitscheck mit einem Druck von 30 bar!
• Sollte es zu einer Gasleitungstrennung vom
Tank kommen, wird der Tank sofort und sicher
von elektromagnetischen Ventilen abgeschlossen.
• Sicherheitsventile sorgen bei einem
Brand für ein gezieltes Ablassen und für ein
kontrolliertes
Abbrennen des Gases – ein erhöhtes Sicherheitsrisiko gegenüber
Benzin- oder Dieselfahrzeugen
existiert nicht.
Mit Gas in die Garage
Wie verhält es sich mit dem Parkverbot in
Tiefgaragen? Generell ist es zulässig und völlig
ungefährlich,
mit einem Autogas-Pkw in einer Tiefgarage oder
einem Parkhaus zu parken. Einschränkungen gibt
es
jedoch in Berlin, Bremen und im Saarland oder
durch individuelle Bestimmungen einzelner
Garagenbesitzer.